Keine nachträgliche Sicherheitsverwahrung des Sexualstraftäter Karl D.

Mit der heutigen Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshof Nr. 7/2010 wird erklärt “Nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen Sexualstraftäter scheitert am Fehlen neuer Tatsachen”.

Der für wiederholte Vergewaltigungen bereits verurteilte Karl D. gilt, nach Beurteilung von Sachverständigenseite, auch nach seiner Haftentlassung, als für die Allgemeinheit gefährlich. Aktuell lebt er bei seinem Bruder in Heinsberg.

Die vom Gesetz geforderten Voraussetzungen für die nachträgliche Sicherungsverwahrung seien nicht gegeben, so erläutert der Bundesgerichtshof seine Entscheidung.

Medienberichten nach wird der heute 58-jährige Karl D. rund um die Uhr von der Polizei bewacht. Auch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes wird die Observierung fortgesetzt.
Da Karl D. ein freier Mann bleibt, stellen sich einige Fragen:



- Wie lange will man diese Observierung durchführen?
- Was wird dieser Aufwand den Steuerzahler kosten?
- Schafft es der Gesetzgeber, die offensichtliche Gesetzeslücke nachhaltig zu schliessen, ohne dabei neue Lücken zu öffnen?
- Welche langfristigen Folgen hat dieses Urteil für die Nachbarschaft, in der Karl D. heute lebt oder künftig leben wird?

Fazit: Eine ausserordentlich ärgerliche Entscheidung, die man nicht den Richtern des Bundesgerichtshof, wohl aber dem Gesetzgeber anlasten muss.

Hier noch der Link zur Mitteilung Nr. 7/2010 des Bundesgerichtshof

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