Berufskrankheit durch PC-Maus
Wie die Online-Ausgabe der Fachzeitung Logistik inside berichtete, müßen Sehnenscheidenentzündungen nach jahrelanger Computerarbeit als Berufskrankheit anerkannt werden.
Einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Göttingen (Aktenzeichen: 3 A 38/05) zufolge, wurde der Klage einer Beamtin statt gegeben, die 90 Prozent ihrer Dienstzeit an einem PC gearbeitet und offenbar vor allem durch die Benutzung einer Computer-Maus chronische Schmerzen bekommen hatte. Da eine andere Ursache dafür nicht erkennbar sei, sei eine Sehnenscheiden-Entzündung als Berufskrankheit anzusehen.
Gestern erst wurde an anderer Stelle gemeldet, daß erstmals über 50 % der deutschen Arbeitsnehmer an ihren Arbeitsplätzen den Computer als Arbeitsmittel nutzen. Es stellt sich im obigen Zusammenhang die Frage, ob die Ergonomie von PC-Arbeitsplätzen weiter verbessert werden kann und wird?
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