KFZ-Versicherung bis 30.November kündigen
Für gewöhnlich sehen KFZ-Versicherungsverträge vor, daß diese bis zum Stichtag 30. November eines Jahres gekündigt werden können. Eine Ausnahme bilden Sonderkündigungsrechte, die sich bei Beitragserhöhungen, Fahrzeugwechsel oder einem Schadenfall ergeben.
Wer beabsichtigt, seine KFZ-Versicherung zu wechseln, weil er mittels einem Preisvergleich einen günstigeren Versicherer ermittelt hat, sollte vorsichtshalber in den Klauseln des bestehenden Vertrages zum Thema Vertragskündigung nachlesen, ob der 30. November als Stichtag zutrifft.
Zwischenzeitlich sind die KFZ-Versicherungsangebot derart vielschichtig, daß reelle Vergleiche schwierig sind, denn es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die Einfluß auf die zu zahlende Prämie nehmen. Ob man einen Selbstbehalt akzeptiert, sein Fahrzeug in einer Garage abstellt, eine maximale Jahreskilometerbegrenzung akzeptieren will - man blickt kaum noch durch. Die Versicherer schaffen mit diesen zahlreichen Möglichkeiten ein Wirrwarr an Angeboten, bei dem viele Fachleute schon den Durchblick verlieren.
Diverse Anbieter bieten Online-Preisvergleiche an, die helfen können, dieses unübersichtliche Tarifangebot wenigstens etwas zu entwirren.
Beteiligen Sie sich dieses Jahr am beliebten Spiel den KFZ-Versicherer zu wechseln? Jedenfalls sei eine Gute Fahrt gewünscht!
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