Streikverbot aufgehoben - GDL darf im Fernverkehr und Güterverkehr streiken

Streikverbot aufgehoben - GDL darf im Fernverkehr und Güterverkehr streiken

Wie der "Stern" heute online berichtet wurde vom Chemnitzer Landesarbeitsgericht das Streikverbot im Fern- und Güterverkehr aufgehoben. Die Lokführergewerkschaft GDL will diese Bereiche nun frühestens ab Montag bestreiken. Die Wirtschaft befürchtet nun Schäden in Millionenhöhe und hat einen Notfallplan vorbereitet.

 

Die sich ergebenden Auswirkungen, speziell bei einem Streik im Güterverkehr, lassen sich kaum abschätzen. Da heutzutage kaum noch Lagerhaltung betrieben wird, die meisten Lieferungen werden Just-In-Time abgewickelt, kann es binnen kurzer Zeit in zahlreichen Industrien zu Produktionsengpässen und -ausfällen kommen.

Der eventuelle Versuch, einen Teil der Warenlieferungen auf den Straßentransport zu verlagern,  führt zu problematischen Verkehrsverhältnissen mit noch mehr Staus auf den Autobahnen. Zudem verknappt sich der LKW-Laderaum weiter und führt zu Preissteigerungen, da die Nachfrage das Angebot deutlich übersteigen wird. Die Folge für den Verbraucher kann sein, daß die Mehrkosten bei den Transportausgaben auf die Produktpreise umgelegt werden und die Kostenspirale sich weiter noch oben bewegt.  Hierbei wird der entscheidende Punkt sein, wie lange die Verhandungsparteien GDL und Deutsche Bahn noch benötigen, bis ein Kompromiß gefunden ist.

Die bisherige Streiksituation im Personennahverkehr war möglicherweise nur ein Vorgeschmack dessen, was noch kommen kann.

Bleibt zu hoffen, daß die GDL und die Deutsche Bahn sich nun schnell einig werden, damit die positive Konjunkturentwicklung sowie die reduzierte Arbeitslosenzahl, nicht unter einem streikbedingtem Nadelöhr im Transportsektor leiden und Schaden nehmen.


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